Volle Haftung eines volljährigen Fahrradfahrers nach einem Verkehrsunfall mit einem Pkw?

Volle Haftung eines volljährigen Fahrradfahrers nach einem Verkehrsunfall mit einem Pkw?

Biegt ein Fahrradfahrer unter Missachtung der Vorfahrt eines entgegenkommenden Pkws nach links ab und ist ein Verkehrsverstoß des Autofahrers nicht feststellbar, weil dieser weder zu schnell gefahren ist, noch den Abbiegevorgang des Fahrradfahrers hätte früher erkennen und so eine Kollision vermeiden können, haftet der für den Verkehrsunfall allein verantwortliche Fahrradfahrer voll.
Die verbleibende allgemeine Betriebsgefahr des Pkws, die regelmäßig zu einem Haftungsanteil des Fahrzeughalters von 20 bis 25% führt, tritt in einem solchen Fall gegenüber dem eindeutigen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln durch einen volljährigen Fahrradfahrer zurück, so dass der Haftungsanteil für den Kfz-Halter entfällt.

Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit Urteil vom 31.07.2014 – 1 U 19/14 – hingewiesen und den Fahrradfahrer in dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld an einen Autofahrer verurteilt.

 


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