Vom Dieselgate betroffene Fahrzeugeigentümer sollten wissen, dass das Kraftfahrbundesamt (KFB), wenn sie das Software-Update nicht vornehmen lassen,

Vom Dieselgate betroffene Fahrzeugeigentümer sollten wissen, dass das Kraftfahrbundesamt (KFB), wenn sie das Software-Update nicht vornehmen lassen,

…. ihre Fahrzeugdaten an die für sie örtlich zuständige Zulassungsbehörde zur Prüfung in eigener Zuständigkeit weitergeben darf, ob der Betrieb ihres Fahrzeugs wegen Vorliegens eines technischen Mangels untersagt wird.

Der Versuch einer Betroffenen, der vom KFB angekündigt worden war,

  • dass die Zulassungshörde über die Nicht-Teilnahme ihres Diesel-Pkw an der der Volkswagen AG aufgegebenen Rückrufaktion zwecks Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung unterrichtet werden würde

und die dem KFB dies untersagen lassen wollte, scheiterte vor Gericht.

Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OLG) entschied mit Beschluss vom 20.09.2017 – 4 MB 56/17 –, dass in einem solchen Fall die Weitergabe der Daten zulässig ist, weil

Darüber sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, welche Rechte und Möglichkeiten sie in ihrem Einzelfall haben, ist vom Dieselgate betroffenen Fahrzeugeigentümern, die Fragen hierzu haben, zu empfehlen.


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