8. April 2021
Was Autofahrer, die sich in einer Engstelle, in der ein gleichzeitiges Passieren unmöglich ist, entgegenkommen, über
…. ihre Verhaltenspflichten wissen sollten.
Macht eine Engstelle das gleichzeitige Passieren von zwei sich entgegenkommenden Fahrzeugen nicht möglich, müssen sich
- die Fahrzeugführer darüber verständigen,
wie sie die vorhandene Situation auflösen wollen bzw. wer die Fahrt fortsetzen soll.
- Geschieht das nicht, kann von einem oder beiden ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme vorliegen (§ 1 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Ist durch Zeichen 208 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO (roter und schwarzer Pfeil) geregelt,
gilt dieser Vorrang
- nicht nur für den Zeitpunkt des Passierens des Schildes sondern auch
für den
- weiteren (noch nicht übersehbaren) Streckenverlauf
der Engstelle.
Fährt derjenige,
- der nach dem Zeichen 208 nicht den Vorrang hat,
in eine für ihn
- nicht oder
- nicht ganz einsehbare
Engstelle ein, muss er
- durch Anpassung bzw. starken Reduzierung seiner Geschwindigkeit dem vorrangigen Gegenverkehr Rechnung tragen,
- notfalls anhalten und
- zurücksetzen.
Darauf hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgerichts (OLG) mit Beschluss vom 20.04.2020 – 7 U 225/19 – hingewiesen.