Was bekommt ein Berufsbetreuer?

Was bekommt ein Berufsbetreuer?

Wenn für einen Volljährigen ein Berufsbetreuer bestellt worden ist (§ 1896 BGB ) – Welche Vergütung erhält der Berufsbetreuer dafür im Normalfall.

Nach §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 BGB enthält der Betreuer für seine Tätigkeit eine Vergütung, wenn das Gericht bei der Bestellung des Betreuers feststellt, dass die Betreuung berufstätig geführt wird.
Wie ein Berufsbetreuer vergütet wird ist geregelt im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern ( VBVG).
Danach bestimmt sich die Höhe seiner Vergütung nach den Stunden, die für den zu vergütenden Zeitaufwand anzusetzen sind und dem zugrunde zu legenden Stundensatz.

Der zu vergütende Zeitaufwand, d. h. wie viel Stunden anzusetzen sind, ist geregelt in § 5 VBVG.

Der dem Berufsbetreuer zu bewilligende Stundensatz ist vom Gesetzgeber in § 4 Abs. 1 VBVG nach der von der Art seiner Ausbildung abhängig gemachten Qualifikation in einer typisierenden dreistufigen Skala verbindlich festgelegt.
Die zu bewilligende Vergütung beträgt derzeit danach für jede nach § 5 VBVG anzusetzende Stunde grundsätzlich 27 € (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VBVG). Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, erhöht sich der Stundensatz auf 33,50 €, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG), und 44 €, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG).

 


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