Was von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler über die Möglichkeiten einer Stundung von Steuerschulden

Was von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler über die Möglichkeiten einer Stundung von Steuerschulden

…. sowie die Anpassung von Vorauszahlungen wissen sollten.

Teil des von der Bundesregierung aufgelegten Milliarden-Schutzschilds für Deutschland sind u.a. auch folgende steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler:

Stundung von Einkommen-, Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuerzahlungen

Zur Unterstützung ihrer Liquidität können Unternehmen jeder Größe,

  • die aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können,

bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt beantragen, dass

  • die Steuerzahlungen befristet und zinsfrei gestundet werden,
    • d.h. der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

Dargelegt in dem Antrag werden muss

  • die unmittelbare Betroffenheit von der Corona-Krise,
  • ohne dass es allerdings der Darlegung des Werts der entstandenen Schäden im Einzelnen bedarf.

Anpassung von Vorauszahlungen:

Zur Verbesserung ihrer Liquidität können

  • Unternehmen,
  • Selbständige und
  • Freiberufler

außerdem bei ihrem Finanzamt beantragen,

  • die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer

anzupassen an ihre voraussichtlich geringer werdenden Einkünfte.

Die Herabsetzung der Vorauszahlungen erfolgt, sobald klar ist, dass die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich

  • geringer

sein werden als

  • vor der Corona-Pandemie

erwartet.

  • Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.

Ferner werden Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt

  • Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres 2020 verzichtet werden.
  • Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden.
  • Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen).

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