Was, wer bei der Teilnahme an einem Amateurfußballspiel durch ein Foul eines Gegenspielers verletzt wird, wissen sollte

Was, wer bei der Teilnahme an einem Amateurfußballspiel durch ein Foul eines Gegenspielers verletzt wird, wissen sollte

Mit Urteil vom 14.12.2020 – 5 O 57/19 – hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal darauf hingewiesen, dass ein bei einem Amateurfußballspiel 

  • von einem Gegenspieler 

gefoulter und dabei verletzter Spieler 

  • gegen seinen Gegenspieler

nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.

Danach kommt, 

  • weil Fußball ein Kampfspiel ist, bei dem es beim „Kampf um den Ball“ gelegentlich zu Fouls und unvermeidbaren Verletzungen kommt und 
  • damit jeder Spieler rechnen muss, wenn er sich auf den Platz begibt, 

die Haftung eines Sportlers nur in Betracht, 

  • wenn er schuldhaft und grob unsportlich gegen die Regeln des Wettkampfs verstößt,
  • also erst, wenn bei kampfbetonter Härte die Grenze hin zu einem unfairen Regelverstoß überschritten wird

und nicht schon 

  • bei einem Regelverstoß aus Spieleifer, Unüberlegtheit oder technischem Versagen. 

Den Nachweis, 

  • dass der Gegner eine grob fahrlässige, unentschuldbare Regelwidrigkeit begangen hat,

muss dabei

  • im Streitfall

der Gefoulte erbringen (Quelle: Pressemitteilung des LG Frankenthal).

Vgl. hierzu auch die Entscheidungen 


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