Wenn ein fremder Pkw vom Benutzer falsch betankt wird.

Wenn ein fremder Pkw vom Benutzer falsch betankt wird.

Entstehen Schäden an einem im Eigentum eines Dritten stehenden Pkw, weil der Benutzer des Fahrzeugs versehentlich Benzin statt Diesel tankt und anschließend mit dem Fahrzeug noch eine gewisse Strecke fährt, sind diese Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.

Das Befüllen eines Fahrzeugs mit den für die Fahrt notwendigen Betriebsmitteln gehört nämlich zu den Bedienvorgängen und wer ein Fahrzeug bestimmungsgemäß – wenn auch fehlerhaft – bedient, gebraucht das Fahrzeug. Wird das Fahrzeug dadurch beschädigt, ist dieser Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.

Das hat das Kammergericht (KG) Berlin mit Urteil vom 02.12.2011 – 6 U 13/11 – entschieden und die Klage des Fahrzeugbenutzers gegen seine Privathaftpflichtversicherung auf Erstattung der durch die Falschbetankung entstandenen Schäden abgewiesen, weil in den Versicherungsbedingungen ein Leistungsausschluss für Schäden enthalten war, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

 

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