Wenn Kinder mit Softair-Pistolen spielen – Eltern haben erhöhte Aufsichtspflicht.

Wenn Kinder mit Softair-Pistolen spielen – Eltern haben erhöhte Aufsichtspflicht.

Wenn Kinder unter 14 Jahren mit Softair-Pistolen spielen genügt es nicht, dass die Eltern sie ermahnen die Softair-Pistolen nur nach Anlegung des dafür vorgesehenen Gesichts- bzw. Augenschutzes einzusetzen und auf solche Schutzmaßnahmen auch bei anderen Spielteilnehmern zu bestehen.

Vielmehr ist es,

  • da es sich bei Softair-Pistolen um Gegenstände mit deutlich erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt, die geeignet sind nicht unerhebliche Verletzungen an empfindlichen Körperteilen zu verursachen,

erforderlich,

  • dass die Sorgeberechtigten eine umfassende Kontrolle über den Einsatz solcher Waffen seitens ihrer Kinder behalten.
  • Insbesondere muss gewährleistet sein, dass zeitnah eingegriffen werden kann, wenn etwa durch die Art des Spiels, die Spielteilnehmer oder deren Verhalten sich konkrete, besondere Gefahren ergeben.

Kommen Eltern dieser umfassenden Aufsichtspflicht nicht nach und lassen sie ihre Kinder weitgehend unkontrolliert schalten und walten, können sie, wenn ihr Kind bei einer Schussabgabe aus einer Softair-Pistole ein anderes Kind verletzt, nach § 832 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen Verletzung der Aufsichtspflicht schadensersatzpflichtig sein.

Das hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg mit Urteil vom 17.07.2014 – 1 U 3/14 – entschieden und eine Mutter wegen mangelnder Aufsicht ihres Sohnes zur Zahlung von Schadensersatz, u. a. eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000 Euro verurteilt, weil dieser ein anderes Kind, das keine Schutzbrille trug, durch einen abgegebenen Schuss aus einer Softair-Pistole eine schwere Verletzung am linken Auge zugefügt hatte. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass auch künftig eintretende Schäden von der Mutter zu ersetzen sind.
Ein ins Gewicht fallendes Mitverschulden des verletzten Kindes nahm das OLG nicht an.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg am 17.07.2014 mitgeteilt.

 


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