Wenn Pkws mit einer Rückfahrkamera ausgestattet sind.

Wenn Pkws mit einer Rückfahrkamera ausgestattet sind.

Weil sich der Eigentümer eines Pkws beim Rückwärtseinparken in einem Parkhaus auf das Bild der Rückwärtskamera verlies, in dem kein Hindernis angezeigt wurde, fuhr er gegen eine in den Parkraum ragende Metallstrebe, die Teil der Befestigung eines Lüftungsschachtes war und von den Rückfahrsensoren des Fahrzeugs nicht erfasst werden konnte.

Seine Klage auf Ersatz des dabei am Kofferraum seines Fahrzeugs entstanden Schadens in Höhe von 2027,51 € gegen den Parkhausbetreiber wies das Amtsgericht (AG) Hannover mit Urteil vom 27.05.2014 – 438 C 1632/14 – ab.

Denn die Gefahrenquelle war mit einem rot-weißen Klebeband gekennzeichnet, was nach Ansicht des Gerichts als Hinweis auf die Gefahr ausreichte, so dass keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorlag.

Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts Hannover mitgeteilt.

 


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