Wer auf der Internet-Auktions-Plattform eBay ein Nutzerkonto eröffnet und einen Nutzernamen wählt, sollte wissen

Wer auf der Internet-Auktions-Plattform eBay ein Nutzerkonto eröffnet und einen Nutzernamen wählt, sollte wissen

…. dass sämtliche Umsätze aus unter diesem Nutzernamen ausgeführten Verkäufen steuerrechtlich ihm zuzurechnen sind.

Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart mit Urteil vom 26.10.2017 – 1 K 2431/17 – entschieden.

Danach ist

  • bei Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay Leistungserbringer im umsatzsteuerlichen Sinne und damit Unternehmer die Person, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt werden und
  • ein innerer Wille, über das Nutzerkonto auch Verkäufe anderer abzuwickeln, ohne Belang (Quelle: Pressemitteilung des FG Stuttgart vom 04.04.2018).

Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwer-auf-der-internet-auktions-plattform-ebay-ein-nutzerkonto-eroffnet-und-einen-nutzernamen-wahlt-sollte-wissen%2F">logged in</a> to post a comment