Was, wer einen Supermarkt besucht, über die Sorgfaltspflichten die ihn dort treffen, wissen sollte

Was, wer einen Supermarkt besucht, über die Sorgfaltspflichten die ihn dort treffen, wissen sollte

Macht ein Kunde in einem Verkaufsgang eines Supermarktes, um eine Verkäuferin mit einer sog. Ameise nebst einer Palette vorbeizulassen,

  • ohne sich zuvor umzusehen, einen Schritt rückwärts und
  • bringt er hierbei einen anderen Kunden zu Fall, der hinter ihm vorbeigehen will,

kann es gerechtfertigt sein,

  • beide Kunden hälftig für den bei der Kollision entstandenen Schaden, also (auch) die Verletzungen haften zu lassen, die sich der zu Fall gebrachte Kunde bei dem Sturz zugezogen hat.

Darauf hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 06.06.2016 – 6 U 203/15 – hingewiesen.

Nach Ansicht des Senats treffen Kunden beim Besuch eines Supermarktes,

  • wegen der stets bestehenden Kollisionsgefahr mit anderen Kunden oder von diesen benutzten Einkaufswagen,

nämlich besondere Sorgfaltspflichten,

  • gegen die nicht nur ein Kunde verstößt, der sich, ohne zuvor umzuschauen, rückwärts bewegt,
  • sondern auch ein Kunde, der nicht auf die Bewegungen der sich in seiner Nähe bewegenden anderen Kunden achtet (Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 22.08.2016).

Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwer-einen-supermarkt-besucht-uber-die-sorgfaltspflichten-die-ihn-dort-treffen-wissen-sollte%2F">logged in</a> to post a comment