Wer ist Halter eines Kraftfahrzeugs?

Wer ist Halter eines Kraftfahrzeugs?

Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer

  • es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und
  • die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.

 

Entscheidend ist dabei nicht das Rechtsverhältnis am Kraftfahrzeug, insbesondere also nicht die Frage, wer dessen Eigentümer ist.
Maßgebend ist vielmehr eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, bei der es vor allem auf die Intensität der tatsächlichen, in erster Linie wirtschaftlichen Beziehung zum Betrieb des Kraftfahrzeuges im Einzelfall ankommt.

  • Wer danach tatsächlich und wirtschaftlich der eigentlich Verantwortliche für den Einsatz des Kraftfahrzeuges im Verkehr ist, schafft die vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren, für die der Halter nach den strengen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes einstehen soll.

 

Fahrzeughalter muss nicht der sein, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist und

  • da davon, dass derjenige Halter des Fahrzeuges ist, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, auch nach der Erfahrung nicht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann,
  • kann aus der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 auch kein Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft des Eingetragenen hergeleitet werden.

 

Darauf hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 13.08.2015 – 8 O 9261/14 – in einem Fall hingewiesen, in dem es in einem Schadensersatzprozess nach einem Verkehrsunfall u.a. darum ging, ob die Beklagte Halterin gemäß § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) des von einem anderen gesteuerten, unfallverursachenden Pkw’s war.

 


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