Wichtig zu wissen für privat Krankenversicherte die wegen eines Prostatakarzinoms behandelt werden müssen

Wichtig zu wissen für privat Krankenversicherte die wegen eines Prostatakarzinoms behandelt werden müssen

Mit mehreren, nunmehr seit 02.08.2018 rechtskräftigen, Urteilen – 5 O 179/13, 5 O 238/14 und 5 O 253/15 – hat die 5. Kammer des Landgerichts (LG) Lüneburg entschieden, dass

  • die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist

und

  • die Kosten der Heilbehandlung dementsprechend von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.

Nach den Feststellungen der sachverständig beratenen Kammer ist die Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT),

  • weil bei dieser alle Bestrahlungsfehler eine konstante Intensität haben,
  • so eine deutliche Verbesserung der Dosisverteilung möglich ist und
  • sich dadurch die Heilungschancen erhöhen lassen, während unerwünschte Nebenwirkungen der Bestrahlung durch Komplikationen am gesunden Gewebe seltener sind,

nämlich wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, die geeignet ist, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern (Quelle: Pressemitteilung des LG Lüneburg vom 05.11.2018).


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