Wohnungseigentümer, die ihre vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworbene Wohnung wieder veräußern wollen,

Wohnungseigentümer, die ihre vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworbene Wohnung wieder veräußern wollen,

…. sollten wissen, wann ein bei der Veräußerung erzielter Gewinn versteuert werden muss und wann nicht.

Zu den

  • einkommensteuerbaren sonstigen Einkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG))

zählen u.a. solche aus der Veräußerung von Wohnimmobilien, bei denen der Zeitraum zwischen

  • Anschaffung und
  • Veräußerung

nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Ausgenommen von der Besteuerung sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Wohnungen, die im Zeitraum zwischen

  • Anschaffung oder Fertigstellung und
  • Veräußerung

entweder

  • ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative)

oder

  • im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken (2. Alternative) genutzt wurden, wobei
    • es für die Steuerfreiheit nach dieser 2. Alternative ausreicht, wenn der Steuerpflichtige vor der Veräußerung die Wohnung zusammenhängend zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat,
      • im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag,
      • im Vorjahr durchgehend und
      • im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang.

Darauf hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 03.09.2019 – IX R 10/19 – hingewiesen und in einem Fall, in dem von einem Steuerpflichtiger 2006 eine Eigentumswohnung erworben worden war, die er

  • bis zu seinem Auszug im April 2014 durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt,
  • von Mai 2014 bis Dezember 2014 vermietet und

im Dezember 2014 verkauft hatte, entschieden, dass

  • der Veräußerungsgewinn nicht versteuert werden muss.

Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwohnungseigentumer-die-ihre-vor-weniger-als-zehn-jahren-entgeltlich-erworbene-wohnung-wieder-verausern-wollen%2F">logged in</a> to post a comment