Zahnarzt muss einer Patientin wegen fehlerhafter Beschleifung ihrer Milchzähne 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Zahnarzt muss einer Patientin wegen fehlerhafter Beschleifung ihrer Milchzähne 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 04.07.2017 – 26 U 3/17 – entschieden und in dem dieser Entscheidung zugrunde liegendem Fall, in dem von einem Zahnarzt bei einer 18-jährigen Patienten,

  • bei der mehrere bleibende Zähne nicht angelegt waren und
  • die an ihrer Stelle vorhandenen Milchzähne solange wie möglich erhalten bleiben und später durch Implantate ersetzt werden sollten,

beim Beschleifen der Milchzähne der Patientin

  • fehlerhaft zu viel Material entfernt,
  • bis ins Dentin hinein geschliffen worden war sowie
  • ungleichmäßige Oberflächen entstanden waren,

was bei der Patientin

  • zu Beschwerden, behandlungsbedürftigen Dentinwunden, Temperaturempfindlichkeit, Kariesbildung an zwei Zähnen und eine verschlechterte Langzeitprognose geführt hatte,

darauf hingewiesen, dass,

  • wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Zahnschmelz abgetragen wird und
  • eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht,

ein grober Behandlungsfehler vorliegt.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fzahnarzt-muss-einer-patientin-wegen-fehlerhafter-beschleifung-ihrer-milchzahne-2-000-euro-schmerzensgeld-zahlen%2F">logged in</a> to post a comment