Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann auch dann bestehen, wenn Arbeitnehmer Urlaub in einem Hochrisikogebiet gemacht und

Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann auch dann bestehen, wenn Arbeitnehmer Urlaub in einem Hochrisikogebiet gemacht und

…. sich dort mit Corona infiziert haben.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Kiel hat mit Urteil vom 27.06.2022 – 5 Ca 229 f/22 – in einem Fall, in dem eine dreifach geimpfte

  • Arbeitnehmerin

ausweislich der von ihr dem Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitsunfähig an 

  • Corona

erkrankt war, nachdem sie

  • Urlaub

in einem zuvor vom Robert-Koch-Institut als 

  • Corona-Hochrisikogebiet

ausgewiesenen Land gemacht hatte,

  • in dem an ihrem Hinflugtag die Inzidenz bei 377,7 lag,

entschieden, dass die Arbeitnehmerin

  • Anspruch auf Lohnfortzahlung

hat.

Begründet ist dies vom ArbG damit worden, dass an dem Abflugtag der Arbeitnehmerin in 

  • Deutschland

die Inzidenz 

  • mit 878,9 

mehr als doppelt so hoch war als in ihrem Urlaubsland, in einem solchen Fall eine Reise in das Hochrisikogebiet nicht über das 

  • allgemeine Lebensrisiko 

hinausgeht und der Arbeitnehmerin deswegen nicht vorgeworfen werden kann, ihre Arbeitsunfähigkeit 

  • selbst verschuldet

zu haben.

Danach trifft Arbeitnehmer, 

  • die ihren Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringen und 
  • arbeitsunfähig an Corona erkranken,

an der Verhinderung ihrer Arbeitsleistung 

  • dann kein Verschulden, 

mit der Rechtsfolge,

  • dass nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, 

wenn die Inzidenz im Urlaubszeitraum am 

  • Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland 

höher lag (Quelle: Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2F%25ef%25bf%25bcanspruch-auf-entgeltfortzahlung-kann-auch-dann-bestehen-wenn-arbeitnehmer-urlaub-in-einem-hochrisikogebiet-gemacht-und%2F">logged in</a> to post a comment