…. können nicht gegen den Impfarzt, sondern nur gegen den Staat geltend gemacht werden.
Mit Urteil vom 25.06.2024 – 1 U 34/23 – hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart die Klage einer
abgewiesen, der im Rahmen einer Impfaktion in einer Pflegeeinrichtung,
- in der sie beschäftigt war,
von einem mobilen Impfteam zwei Impfungen
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