Familienrecht

Familienrecht

Sie suchen einen Anwalt für Familienrecht? – Bei uns sind Sie richtig.

Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Fragen.

Das Familienrecht in Deutschland ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Laut Definition regelt das Familienrecht familiäre Verhältnisse sowie gesetzliche Vertretungsfunktionen. Darunter fallen Rechtsverhältnisse wie etwa die Ehe, die eingetragene Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft aber auch Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Da das Familienrecht sehr breit gefächert ist und jeder Aspekt wiederum Teilaspekte enthält, können in diesem Artikel die Themen- und Fragestellungen, mit denen Mandanten zu uns kommen nur angerissen werden. Haben Sie darüber hinaus Fragen rund um das Familienrecht, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr

Viele unserer Mandanten fragen unsere Expertin für Familienrecht um Rat, wenn es um Trennung und Scheidung geht. Vor der Scheidung steht in den meisten Fällen das Trennungsjahr, so regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Beiden Parteien soll die Zeit eingeräumt werden, noch einmal gründlich zu prüfen, ob eine Scheidung wirklich notwendig ist. Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn das Abwarten des Jahres für den Partner, der sich scheiden lassen möchte, eine “unzumutbare Härte” darstellen würde. Leben die Eheleute seit drei Jahren getrennt, kann keine der Parteien die Scheidung verhindern.

Was ist der Trennungsunterhalt?

Während des eben genannten Trennungsjahres kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn einer der Ehepartner nicht in der Lage ist, sein Leben selbst zu finanzieren bzw. er beispielsweise durch die Erziehung der Kinder daran gehindert ist, eine Arbeit aufzunehmen. In welcher Höhe der Trennungsunterhalt zu zahlen ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts bemisst sich an den vorher herrschenden ehelichen Lebensverhältnissen.

Die Scheidung steht an

Steht schlussendlich wirklich die Scheidung an, so treffen die Ehepartner vor Gericht noch einmal aufeinander. Sind sich die Parteien einig und es gibt keinen Streit etwa über einen Versorgungsausgleich (erworbene Rentenanwartschaften während der Ehezeit) oder die Kinder, so genügt es, wenn einer der Partner sich durch einen Anwalt für Familienrecht vertreten lässt. Kommt es im Laufe des Verfahrens doch zu Streitigkeiten, kann der andere Partner jederzeit noch einen Anwalt hinzuziehen. Von Anfang an jeweils einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen empfiehlt sich für Nocheheleute immer dann, wenn über die Aufteilung des Hausrates, allgemeine Vermögensfragen oder auch das Sorgerecht für die Kinder Uneinigkeit besteht.

Ehevertrag oder Zugewinngemeinschaft

Im Zuge einer Scheidung geht es Mandanten, die sich von unserem Anwalt für Familienrecht beraten und vertreten lassen, oft auch um Fragen des Güterrechts. Denn: Wurde kein Ehevertrag geschlossen, in dem die finanziellen Verhältnisse geregelt werden, so gilt laut Familienrecht im Scheidungsfall die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird dann der Zugewinn errechnet. Also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner. Derjenige, der mehr Vermögen anhäufen konnte, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner auszahlen. Dies nennt man laut Familienrecht Zugewinnausgleichsforderung.

Ehevertrag oder Zugewinngemeinschaft

Gemeinsame Immobilien – was passiert nach der Scheidung?

Wurde im Laufe der Ehe eine gemeinsame Immobilie erworben und stehen beide Ehepartner auch im Grundbuch, so taucht im Laufe der Scheidung die Frage auf: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung?
Hier gibt es mehrere Szenarien – zumindest wenn sich die Partner einig sind. Der Partner, der über die nötigen Mittel verfügt, kann zum Beispiel den anderen auszahlen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Immobilie zu verkaufen, den Erlös aufzuteilen und die Schulden anteilsmäßig zu tilgen. Auch eine Vermietung ist möglich, wobei die Einnahmen geteilt werden. Hat ein Partner allerdings einen Teil des Hauses z.B. als Geschenk erhalten oder geerbt, sieht die Sache gleich wieder ganz anders aus.

Unterhalt nach der Scheidung

Nach der rechtskräftigen Scheidung der Ehepartner kann es laut Familienrecht immer noch zu Unterhaltsansprüchen kommen. Zwar schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass die Parteien nach der Scheidung grundsätzlich die Pflicht haben, für ihren jeweils eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Ist einer der beiden jedoch nicht imstande dazu, so gilt er als bedürftig und kann Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ex-Ehepartner geltend machen. In den meisten Fällen wird Unterhalt gezahlt, weil wegen der Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder nicht oder nur Teilzeit gearbeitet werden kann.

Steuerklassenwechsel nach Scheidung

Mit der Heirat wechselt man ebenso in eine andere Steuerklasse wie nach der dauerhaften Trennung, denn die gemeinsame Veranlagung der Steuer fällt weg. Doch: Geändert wird die Steuerklasse immer im darauffolgenden Kalenderjahr der dauerhaften Trennung. In welche Steuerklasse Sie nach einer dauerhaften Trennung eingestuft werden, richtet sich nach den familiären Verhältnissen. Sind keine Kinder vorhanden, so kommen beide Partner wieder in Steuerklasse I. In Steuerklasse II eingestuft wird der Partner, der nach der Scheidung das Kind, falls vorhanden, bei sich aufnimmt.

Sorgerecht für Kinder

Sorgerecht für minderjährige Kinder

Als Regelfall sieht das Familienrecht das gemeinsame Sorgerecht für Kinder vor. Denn es wird davon ausgegangen, dass ein Kind beide Elternteile braucht. Sind sich die Eltern jedoch nicht einig über das Sorgerecht, so muss das Familiengericht entscheiden. Ausschlaggebend ist dann das “Kindeswohl”. Natürlich gibt es auch hier wieder zahlreiche Sonderfälle. So hat ein Kind, das 14 Jahre oder älter ist, zum Beispiel ein Mitspracherecht bei der Entscheidung, wo es künftig den Großteil seiner Zeit verbringen soll.

Ihr Anwalt für Familienrecht

Einige Themenfelder des Familienrechts haben wir nun für Sie angerissen. Haben Sie darüber hinaus gehende Fragen zum Familienrecht – etwa zum Kindesunterhalt oder Umgangsrecht, zum Zugewinnausgleich, einem Ehevertrag oder einer Trennung – sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie kompetent und begleiten Sie. Wir vertreten Sie unter anderem in Nürnberg, Fürth aber auch in ganz Deutschland.

Fachanwältin für Familienrecht

Das Familienrecht in Deutschland ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Laut Definition regelt das Familienrecht familiäre Verhältnisse sowie gesetzliche Vertretungsfunktionen. Darunter fallen Rechtsverhältnisse wie etwa die Ehe, die eingetragene Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft aber auch Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Da das Familienrecht sehr breit gefächert ist und jeder Aspekt wiederum Teilaspekte enthält, können in diesem Artikel die Themen- und Fragestellungen, mit denen Mandanten in unsere Kanzleien in Nürnberg und Heilsbronn kommen, nur angerissen werden. Haben Sie darüber hinaus Fragen rund um das Familienrecht, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

 

Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr

Viele unserer Mandanten fragen unsere Expertin für Familienrecht um Rat, wenn es um Trennung und Scheidung geht. Vor der Scheidung steht in den meisten Fällen das Trennungsjahr, so regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Beiden Parteien soll die Zeit eingeräumt werden, noch einmal gründlich zu prüfen, ob eine Scheidung wirklich notwendig ist. Das Trennungsjahr kann nur ausnahmsweise ausgehebelt werden, nämlich dann, wenn das Abwarten des Jahres für den Partner, der sich scheiden lassen möchte, eine “unzumutbare Härte” darstellt. Zögern die Eheleute das Trennungsjahr auf über drei Jahre hinaus, so kann keine der Parteien die Scheidung später noch verhindern.

 

Was ist der Trennungsunterhalt?

Während des eben genannten Trennungsjahres kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn einer der Ehepartner nicht in der Lage ist, sein Leben selbst zu finanzieren bzw. er beispielsweise durch die Erziehung der Kinder daran gehindert ist, eine Arbeit aufzunehmen. In welcher Höhe der Trennungsunterhalt zu zahlen ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts bemisst sich an den vorher herrschenden ehelichen Lebensverhältnissen.

 

Die Scheidung steht an

Steht schlussendlich wirklich die Scheidung an, so treffen die Ehepartner vor Gericht noch einmal aufeinander. Sind sich die Parteien einig und es gibt keinen Streit etwa über einen Versorgungsausgleich (erworbene Rentenanwartschaften während der Ehezeit) oder die Kinder, so genügt es auch, wenn einer der Partner sich durch einen Anwalt für Familienrecht vertreten lässt. Kommt es im Laufe des Verfahrens doch zu Streitigkeiten, kann der andere Partner jederzeit noch einen Anwalt hinzuziehen. Von Anfang an mit jeweils einem Fachanwalt für Familienrecht vor Gericht aufzutauchen, empfiehlt sich immer dann, wenn über die Aufteilung des Hausrates, allgemeine Vermögensfragen oder auch das Sorgerecht für die Kinder Uneinigkeit besteht.

 

Ehevertrag oder Zugewinngemeinschaft

Im Zuge einer Scheidung geht es Mandanten, die sich von unserer Fachanwältin für Familienrecht beraten und vertreten lassen, oft auch um Fragen des Güterrechts. Denn: Wurde kein Ehevertrag geschlossen, in dem die finanziellen Verhältnisse geregelt werden, so gilt laut Familienrecht im Scheidungsfall die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird dann der Zugewinn errechnet. Also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner. Derjenige, der mehr Vermögen anhäufen konnte, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner auszahlen. Dies nennt man laut Familienrecht Zugewinnausgleichsforderung.

 

Gemeinsame Eheimmobilie

Gemeinsame Immobilien – was passiert nach der Scheidung?

Wurde im Laufe der Ehe eine gemeinsame Immobilie erworben und stehen beide Ehepartner auch im Grundbuch, so taucht im Laufe der Scheidung die Frage auf: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung? Hier gibt es mehrere Szenarien – zumindest wenn sich die Partner einig sind. Der Partner, der über die nötigen Mittel verfügt, kann zum Beispiel den anderen auszahlen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Immobilie zu verkaufen, den Erlös aufzuteilen und die Schulden anteilsmäßig zu tilgen. Auch eine Vermietung ist möglich, wobei die Einnahmen geteilt werden. Hat ein Partner allerdings einen Teil des Hauses z.B. als Geschenk erhalten oder geerbt, sieht die Sache gleich wieder ganz anders aus.

 

Unterhalt nach der Scheidung

Nach der rechtskräftigen Scheidung der Ehepartner kann es laut Familienrecht immer noch zu Unterhaltsansprüchen kommen. Zwar schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass die Parteien nach der Scheidung grundsätzlich die Pflicht haben, für ihren jeweils eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Ist einer der beiden jedoch nicht imstande dazu, so gilt er als bedürftig und kann Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ex-Ehepartner geltend machen. In den meisten Fällen wird Unterhalt gezahlt, weil wegen der Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder nicht oder nur Teilzeit gearbeitet werden kann.

 

Steuerklassenwechsel nach Scheidung

Mit der Heirat wechselt man ebenso in eine andere Steuerklasse wie nach der dauerhaften Trennung, denn die gemeinsame Veranlagung der Steuer fällt weg. Doch: Geändert wird die Steuerklasse immer im darauffolgenden Kalenderjahr der dauerhaften Trennung. In welche Steuerklasse Sie nach der dauerhaften Trennung eingruppiert werden, richtet sich nach den familiären Verhältnissen. Gibt es keine Kinder, so erhalten beide Partner wieder Steuerklasse I. Steuerklasse II gibt es für den Partner, der nach der Scheidung das Kind, falls vorhanden, bei sich aufnimmt.

 

Härlein Rechtsanwälte Sorgerecht

Sorgerecht für minderjährige Kinder

Als Regelfall sieht das Familienrecht das gemeinsame Sorgerecht für Kinder vor. Denn es wird davon ausgegangen, dass ein Kind beide Elternteile braucht. Sind sich die Eltern jedoch nicht einig über das Sorgerecht, so muss ein Familiengericht entscheiden. Ausschlaggebend ist dann das “Kindeswohl”. Natürlich gibt es auch hier wieder zahlreiche Sonderfälle. So hat ein Kind, das 14 Jahre oder älter ist, zum Beispiel Mitspracherecht bei der Entscheidung, wo es künftig den Großteil seiner Zeit verbringen soll.

 

Ihr Anwalt für Familienrecht in Nürnberg und Heilsbronn

Einige Themenfelder des Familienrechts haben wir nun für Sie angerissen. Haben Sie darüber hinaus gehende Fragen rund um das Familienrecht – etwa zum Kindesunterhalt oder Umgangsrecht, Fragen zum Zugewinnausgleich, einem Ehevertrag oder einer Trennung – sprechen Sie uns gerne an. Unser Fachanwalt für Familienrecht berät Sie kompetent und begleitet Sie. Wir sind an den Standorten Nürnberg und Heilsbronn für Sie da.

 

Wer ist mein Rechtsanwalt für Familienrecht?

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht sind:

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Daniela KühnleinRechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Daniela Kühnlein
Rechtsanwalt Matthias A. JelenewskiRechtsanwalt Matthias Anselm Jelenewski
(Theoretische Ausbildung zum „Fachanwalt für Sozialrecht“ erfolgreich absolviert)

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