Altersbestimmung mittels Röntgenuntersuchung?

Altersbestimmung mittels Röntgenuntersuchung?

Mit Beschluss vom 30.01.2015 – II-6 UF 155/13 – hat der 6. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden, dass in einer Vormundschaftssache Röntgenbilder zur Bestimmung des Alters eines betroffenen Mündels gefertigt und verwertet werden dürfen, wenn das anwaltlich vertretene Mündel der Röntgenuntersuchung zugestimmt hat.

Zwar dürfe, wie der Senat ausgeführt hat, gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) eine Röntgenstrahlung am Menschen nur

  • in Ausübung der Heilkunde oder Zahnheilkunde,
  • in der medizinischen Forschung und
  • in sonstigen durch das Gesetz vorgesehenen oder zugelassenen Fällen

angewendet werden und

  • eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, im Rahmen der Altersbestimmung eine radiologische Diagnostik vornehmen zu können, fehle und
  • ergebe sich insbesondere auch nicht aus §§ 27, 30 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Daraus, dass mangels gesetzlicher Grundlage keine Verpflichtung eines Beteiligten besteht, sich radiologisch untersuchen zu lassen, folge aber jedenfalls dann kein Verwertungsverbot der hieraus gewonnenen Ergebnisse, wenn der Beteiligte in die Untersuchung eingewilligt habe.
Da die Regelungen der §§ 23, 25 RöV ausschließlich individualschützenden Charakter haben und allein dem Schutz des Betroffenen vor Röntgenstrahlung dienen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit aber disponibel sei, könne wirksam in eine Röntgenuntersuchung zur Altersbestimmung eingewilligt werden. 

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Faltersbestimmung-mittels-roentgenuntersuchung%2F">logged in</a> to post a comment