Anspruch auf Perücke bei Verlust des Kopfhaares?

Anspruch auf Perücke bei Verlust des Kopfhaares?

Der typische männliche Verlust des Kopfhaares ist,

  • im Gegensatz zu einem darüber hinausgehenden Haarverlust, der unter anderem auch die Brauen, Wimpern und den Bartwuchs umfasst (Alopecia areata universalis) und insbesondere bei einem jungen Mann eine Krankheit darstellen kann,

weder eine Krankheit noch eine Behinderung

Darauf hat, wie die Pressestelle des Bundessozialgerichts (BSG) am 22.04.2015 – Nr. 8/15 – mitteilte, der 3. Senat des BSG – B 3 KR 3/14 R – hingewiesen.

Danach können Perücken zwar ein Hilfsmittel sein und sind insbesondere Vollperücken nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen.

Der alleinige Verlust des Kopfhaares bei einem Mann ist jedoch nicht als Krankheit zu werten, weil er

  • weder die Körperfunktionen beeinträchtigt
  • noch entstellend wirkt.

Die überwiegende Zahl

  • der Männer

verliert im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar.
Dadurch erregen Männer aber

  • weder besondere Aufmerksamkeit im Sinne von Angestarrt-Werden
  • noch werden sie stigmatisiert.

Demgegenüber tritt

  • bei Frauen

aus biologischen Gründen in der Regel im Laufe des Lebens kein entsprechender Haarverlust ein.

  • Eine Frau ohne Kopfhaar fällt daher besonders auf und zieht die Blicke anderer auf sich.

Dieser bei Frauen von der Norm deutlich abweichende Zustand ist – wenn er entstellend wirkt – krankheitswertig, sodass die Versorgung mit einer Perücke bei Frauen Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann.

Männer sind allerdings nicht vollständig von der Versorgung mit Vollperücken zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen.

  • Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Brauen, Wimpern und Bart erfasst.

Ein solcher Haarverlust geht über den typischen männlichen Haarverlust hinaus und kann insbesondere bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Aufsehen erregen. Je nach Alter des Mannes und Aussehen des unbehaarten Kopfes kann in einem solchen Fall daher eine auffallende, entstellende Wirkung vorliegen, die Krankheitswert besitzt. 

 


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