Arglistige Täuschung durch Verschweigen eines Mangels – Beweislast bei vereinbartem Haftungsausschluss.

Arglistige Täuschung durch Verschweigen eines Mangels – Beweislast bei vereinbartem Haftungsausschluss.

Wenn zwischen Kaufvertragsparteien ein Haftungsausschluss nach § 444 BGB vereinbart worden ist, der Käufer wegen eines dem Verkäufer bei Übergabe bekannten Mangels an der Kaufsache Schadensersatz verlangt, gestützt auf die Behauptung, der Verkäufer habe den Mangel arglistig verschwiegen, der Verkäufer seinerseits aber behauptet, den Kläger über den Mangel aufgeklärt zu haben und sich auf den vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung beruft, stellt sich die Frage, wer was darlegen und wer was beweisen muss.

Mit Urteil vom 30.03.2012 – V ZR 86/11 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Rahmen des § 444 BGB der Käufer die fehlende Aufklärung behaupten und beweisen muss.
Da es sich bei der Behauptung des Käufers, der Verkäufer habe seine Aufklärungspflicht nicht erfüllt, aber um eine negative Tatsache handelt, trifft den Verkäufer die sogenannte sekundäre Darlegungslast.
Das bedeutet, behauptet der Käufer, der Verkäufer habe den Mangel verschwiegen, muss der Verkäufer darlegen wo, wann und wie er seiner Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer nachgekommen ist. Hat der Verkäufer die Aufklärung hinreichend dargelegt, muss der Käufer diese von dem Verkäufer in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise spezifizierte Aufklärung ausräumen.

Zu unterscheiden ist diese Beweislastverteilung hinsichtlich der Aufklärungspflicht von derjenigen für die Behauptung des Verkäufers, der Käufer habe unabhängig von ihm Kenntnis von dem Mangel erlangt (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB ). Nur insoweit trägt der Verkäufer die Beweislast.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Farglistige-taeuschung-durch-verschweigen-eines-mangels%2F">logged in</a> to post a comment