Auch wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur um 6 km/h überschreitet muss zahlen.

Auch wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur um 6 km/h überschreitet muss zahlen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat mit Beschluss vom 26.06.2014 den Antrag eines Richters auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil eines Amtsgerichts (AG) Freiburg im Breisgau verworfen, das gegen ihn wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, in einem Bereich, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h galt, eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro verhängt hatte.
Der betroffene Richter war der Ansicht nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Denn um die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einhalten zu können, hätte er drei- bis viermal pro Minute auf den Tacho schauen, infolgedessen blind fahren müssen und, wenn er genau im Moment eines eventuellen Verkehrsunfalls auf den Tacho geschaut hätte, ihm dann hätte vorgeworfen werden können, nicht auf die Straße geschaut zu haben.

Das OLG Karlsruhe folgte dieser Argumentation nicht.
Es vertrat vielmehr der Ansicht, dass ein Autofahrer sich so zu verhalten habe, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Der Fahrer müsse hierzu seine Geschwindigkeit regelmäßig durch einen Blick auf den Tacho kontrollieren und wenn ihm dies kurzfristig – etwa aufgrund der aktuellen Verkehrssituation – nicht möglich sei, gegebenenfalls seine Geschwindigkeit so reduzieren, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.
Überschreitet ein Autofahrer in einem Fall in dem er nicht auf den Tacho blicken kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit, begründet dies einen Fahrlässigkeitsvorwurf ebenso wie z. B. auch im Falle der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem defekten Tacho. Denn einem Autofahrer obliege in derartigen Situationen in jedem Fall eine gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Der Betroffene muss jetzt, neben der verhängten Geldbuße, die Gerichtskosten für zwei Instanzen und ein Sachverständigengutachten tragen, das das Amtsgericht eingeholt hatte.

Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau mitgeteilt. 

 


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