BAG entscheidet: Illoyales Verhalten des Geschäftsführers eines Vereins kann wichtiger Grund für fristlose Kündigung sein

BAG entscheidet: Illoyales Verhalten des Geschäftsführers eines Vereins kann wichtiger Grund für fristlose Kündigung sein

Mit Urteil vom 01.06.2017 – 6 AZR 720/15 – hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) darauf hingewiesen,

  • dass das Arbeitsverhältnis des Geschäftsführers eines Vereins außerordentlich gekündigt werden kann,
  • wenn der Geschäftsführer auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden betreibt.

Ein solch illoyales Verhalten

  • zerstöre die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis und
  • störe den Betriebsfriede erheblich

und sei aufgrund dessen, so der Senat, ein die fristlose Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund.

In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall waren von der Geschäftsführerin eines Vereins nach Differenzen mit dem Präsidenten des Vereins


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