Beschlussformel bei Genehmigung oder Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme.

Beschlussformel bei Genehmigung oder Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme.

Bei

  • der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder
  • deren Anordnung

muss die Beschlussformel

  • neben der Angabe der näher bestimmten Medikation deren Verabreichung genehmigt oder angeordnet wird,
  • zusätzlich auch die Angabe enthalten, dass die Zwangsmaßnahme unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen und zu dokumentieren ist.

Ansonsten ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt.

Darauf hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Beschluss vom 14.01.2015 – XII ZB 470/14 – hingewiesen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 04.06.2014 – XII ZB 121/14 –).

 


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