Übersicht

Was umfassen die „Forderungseintreibung und Vollstreckung“?

Die Forderungseintreibung und Vollstreckung umfassen die Abwehr sowie insbesondere auch die Geltendmachung und Beitreibung von außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungen. Dabei ist  zwischen titulierten und nicht titulierten Forderungen zu unterscheiden.

Was sind „titulierte Forderungen“?

Bei titulierten Forderungen handelt es sich um solche Forderungen für die bereits ein „Vollstreckungstitel“ vorliegt. Die in der täglichen Praxis wichtigsten Vollstreckungstitel sind:

  • Das Urteil
  • Der Prozessvergleich
  • Der Kostenfestsetzungsbeschluss
  • Die vollstreckbare Urkunde bei der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (meist eine notarielle Urkunde)

Bei titulierten Forderungen kümmern wir uns um die Beauftragung des Gerichtsvollziehers sowie sämtliche Korrespondenz mit dem Gerichtsvollzieher. Die eigentliche „Vollstreckung“ des Anspruchs erfolgt dann durch den Gerichtsvollzieher.

Was versteht man unter „Inkasso“?

Von titulierten, also gerichtlich bestätigten Forderungen, sind „nicht-titulierte“ Forderungen zu unterscheiden. Ist eine Forderung nicht tituliert, so mag sie zwar bestehen, eine gerichtliche Bestätigung fehlt jedoch.

Die Geltendmachung derartiger Forderungen wird oftmals auch als „Inkasso“ bezeichnet. Im Rahmen der Geltendmachung kümmern wir uns in diesem Fall um sämtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. In der Regel erfolgt diese Bearbeitung im Rahmen des nach dem RDG zulässigen Umfangs durch die Härlein Legal Services GmbH. Erfolgen Zahlungen, so prüfen wir die Vollständigkeit und leiten diese an Sie weiter. Bei Ratenzahlungen überwachen wir den regelmäßigen Rateneingang. Zahlt die Gegenseite nicht, so mahnen wir automatisch.

Welche Vorteile bietet es, wenn ein Anwalt die mir zustehenden Forderungen geltend macht?

  • Sie müssen sich um nichts kümmern
  • Sie vermeiden Fehler bei der Geltendmachung der Ansprüche
  • Wir kümmern uns um die Anfragen bei Einwohnermeldeämtern und sonstigen Adressermittlungsstellen
  • Wir überwachen die Geldeingänge
  • Wir erwidern auf Behauptungen der Gegenseite kompetent und sachlich

Bietet es Vorteile wenn ich zu einem Inkassounternehmen anstatt zu einem Rechtsanwalt gehe?

Im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen haben Sie bei dem Team Inkassounternehmen und Kooperationsanwalt den Vorteil, dass Sie – bei in der Regel gleichen Gebühren – zusätzlich auch noch eine über die reine Inkassotätigkeit hinausgehende, rechtliche Beratung erhalten können. Manche Inkassounternehmen setzen in der Regel vor allem auf „Druck“. Durch das Team Härlein Anwaltskanzlei und Härlein Legal Services GmbH  können wir Ihnen dagegen je nach Fall auch konkrete Rechtstipps zu einem taktisch besonders geschicktem Vorgehen geben. Beauftragen Sie nur ein Inkassounternehmen und danach außergerichtlich auch noch einen Rechtsanwalt, so besteht das Risiko, dass entweder die Kosten des Inkassounternehmens oder des Rechtsanwalts nicht erstattet werden.

Wer ist mein Ansprechpartner wenn es um titulierte Forderungen und Inkasso geht?