Informationen für Mandanten

Von Untervollmacht spricht man, wenn sich ein Anwalt auf Grund einer großen Entfernung zum zuständigen Gericht in der mündlichen Verhandlung durch einen Kollegen einer anderen Kanzlei vertreten lässt. Dabei können Sie sicher sein, dass wir auch die Fälle in Untervollmacht so bearbeiten, als wären es unsere eigenen.

Informationen für Kollegen

Wenn Sie als Kolleginnen und Kollegen – auch kurzfristig – einen Unterbevollmächtigen für die Metropolregion Nürnberg benötigen, dann sind Sie bei uns gut aufgehoben.

Den Auszug Ihrer entsprechenden Akte können Sie selbstverständlich gerne auch per FaxMail oder oder per Post übersenden. In der Regel steht neben Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch auch ein lokaler Kooperationsollege zur Verfügung der den Termin wahrnehmen kann und den wir gerne als Kontakt vermitteln. Wie üblich erfolgt – soweit nichts anders besprochen ist – eine Gebührenteilung. In Sonderfällen ist auch eine abweichende Regelung möglich.

Gerne vertreten wir Sie in Untervollmacht oder helfen, einen Kollegen zu finden, insbesondere am

  • Amtsgericht Nürnberg
  • Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Oberlandesgericht Nürnberg
  • Amtsgericht Fürth
  • Amtsgericht Erlangen
  • Amtsgericht Schwabach
  • Amtsgericht Forchheim
  • Amtsgericht Hersbruck
  • Amtsgericht Ansbach

Polen

Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch ist Mitglied im Deutsch-Polnischen Anwaltverein und daher auch gerne behilflich einen kompetenten Kollegen in Polen zu vermitteln. Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch selbst tritt in Polen nicht gerichtlich auf.