BGH entscheidet wann ein in Deutschland ansässiger Käufer den in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässigen Verkäufer

BGH entscheidet wann ein in Deutschland ansässiger Käufer den in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässigen Verkäufer

…. auch dann, wenn die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag am Wohnsitz des Verkäufers zu erfüllen war, vor einem deutschen Gericht auf Schadensersatz verklagen kann.  

Mit Urteil vom 20.07.2021 – VI ZR 63/19 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem ein in 

  • Deutschland ansässiger Käufer 

von einem 

  • in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässigem Verkäufer 

ein Kraftfahrzeug 

  • mit einem am Wohnsitz des Verkäufers abgeschlossenen Kaufvertrag 

erworben, dieses dort auch übergeben erhalten und nachfolgend mit der Begründung, 

  • aufgrund vorsätzlich falscher Angaben des Verkäufers über den Zustand des Kraftfahrzeuges in einer auf einer Internetplattform eingestellten Verkaufsanzeige den Kaufvertrag abgeschlossen und 
  • den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen zu haben,

Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer mit der Begründung geltend gemacht hatte, entschieden, dass bei einer solchen, ausschließlich 

  • auf § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), 
  • also ausschließlich auf einen Anspruch aus Delikt  

gestützten Schadensersatzklage sich die gerichtliche Zuständigkeit 

nach Art. 7 Nr. 2 dieser Vorschrift beurteilt und somit der 

  • Gerichtsstand der unerlaubten Handlung am Sitz des Käufers in Deutschland 

eröffnet ist.  


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fbgh-entscheidet-wann-ein-in-deutschland-ansaessiger-kaeufer-den-in-einem-anderen-eu-mitgliedsstaat-ansaessigen-verkaeufer%2F">logged in</a> to post a comment