…. aufweisen könnte und deshalb prüfen (lassen), ob sie
- wegen des ihnen dadurch entstandenen sog. Differenzschadens
erfolgreich gegen die Fahrzeugherstellerin,
- die Mercedes-Benz Group AG,
einen Ersatzanspruch geltend machen können.
Nach Informationen von BR und „Spiegel“ verlangt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) von
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