Blog

Hat ein Gebrauchtwagenverkäufer das Fahrzeug kurz vor dem (Weiter)Verkauf von einem nicht im Fahrzeugbrief eingetragenen 

…. „fliegenden Zwischenhändler“ erworben, muss er den Käufer darüber aufklären.

Das und dass ansonsten, 

  • wegen der unterbliebenen Aufklärung darüber,

aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • gemäß § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, 3, § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

eine Verpflichtung zum Schadensersatz bestehen kann, hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 16.12.2009 – VIII ZR 38/09 – entschieden.

Read More