…. Händler muss manipuliertes Dieselfahrzeug zurücknehmen und dem Käufer Kaufpreis zurückzahlen.
Die 9. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 26.02.2018 – 9 O 3638/17 – in einem Fall, in dem der von Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch (dem Inhaber der Kanzlei Rechtsanwälte Härlein) vertretene Kläger von dem beklagten Autohändler einen PKW VW Tiguan erworben hatte,
- in den vom Hersteller, der VW AG, ohne Kenntnis des Händlers, ein Motor eingebaut worden war,
- der eine gesetzlich unzulässige Abschalteinrichtung (Art. 3 Nr. 10 und Art. 5 Absatz 2 Satz 1 VO/EG 715/2007) aufwies,
- mittels derer, zur Umgehung der geltenden Abgaswerte, die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf optimiert wurden,
entschieden, dass
- aufgrund dessen das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet war,
- der Käufer, nach Ablauf der dem beklagten Verkäufer gesetzten Frist von vier Wochen zur Behebung des gesetzwidrig gesteuerten Abgasausstoßes, vom Kaufvertrag zurücktreten konnte
und den beklagten Autohändler verurteilt, dem Kläger
- den Fahrzeugkaufpreis, abzüglich der aus dem Gebrauch des Fahrzeugs gezogenen Nutzungen, zurückzuzahlen sowie
- die Kosten für die notwendigen Aufwendungen zu erstatten,
- Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW VW Tiguan.
Ähnliche Beiträge