Dieselgate – LG Nürnberg-Fürth entscheidet: Vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer können vom Fahrzeughersteller Schadensersatz verlangen

Dieselgate – LG Nürnberg-Fürth entscheidet: Vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer können vom Fahrzeughersteller Schadensersatz verlangen

…. sind also nicht auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer beschränkt.

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth (Az.: 9 O 7324/16) hat im Fall eines Käufers, der von einem Händler ein Dieselfahrzeug erworben hatte, in das vom Hersteller, ohne Kenntnis des Händlers, ein Motor eingebaut worden war,

  • der eine gesetzlich unzulässige Abschalteinrichtung (Art. 3 Nr. 10 und Art. 5 Absatz 2 Satz 1 VO/EG 715/2007) aufwies,
  • mittels derer, zur Umgehung der geltenden Abgaswerte, die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf optimiert wurden,

entschieden, dass

  • der Fahrzeughersteller, wegen eines als mittelbarer Täter (§ 25 Absatz 1 Fall 2 Strafgesetzbuch (StGB)) durch den unwissenden Händler begangenen Betruges (§ 263 Absatz 1 StGB) zum Nachteil des Käufers,
  • dem Käufer gegenüber aus § 823 Abs. 2 BGB auf Ersatz der ihm aus dem Fahrzeugkauf entstandenen Schäden haftet

und

  • der Käufer, ohne dass es hierzu einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf, dem Händler als Verkäufer gegenüber, zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist (§§ 323 Absatz 1, 346 Absatz 1, 349, 437 Nr. 2 BGB), weil
    • dem Fahrzeug bei Übergabe (§ 446 Satz 1 BGB) die (technisch) übliche Beschaffenheit (§ 434 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BGB) gefehlt hat,
    • nicht sicher feststeht, dass auf Grund des angebotenen Updates keine weiteren Schäden am Motor auftreten und er für die übliche Dauer halten wird, ein Frist zur Nacherfüllung somit wegen Unzumutbarkeit entbehrlich (§ 440 Satz 1 Fall 3 BGB) und
    • der Mangel ungesetzlichen Abschaltens der erhöhten Verbrennung von Stickoxiden bei Fahrten auf Straßen auch erheblich, d.h. ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht nach § 323 Absatz 5 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist (Quelle: Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth).

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