…. Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer, abzüglich eines Nutzungswertersatzes in Höhe von 8 Cent pro gefahrenem Kilometer.
Mit Beschluss vom 28.05.2018 – 27 U 13/17 – hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem ein Käufer von einem Autohaus einen gebrauchten VW Eos 2,0 TDI erworben hatte,
- in den eine Software installiert war, die für den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand einen hinsichtlich geringer Stickoxid-Emissionen optimierten Betriebsmodus sowie
- eine Erkennung des Prüf-Betriebes und eine Umschaltung in den optimierten Betriebsmodus vorsah,
entschieden, dass
- ein Fahrzeug mit einer solchen installierten Software nicht die übliche Beschaffenheit aufweise,
- somit mangelhaft sei und
der
- wegen dieses nicht lediglich unerheblichen Mangels
vom Käufer
- nach erfolgloser Setzung einer Frist zur Nachbesserung,
nach Ablauf von sieben Wochen, erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt war (Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 11.06.2018).
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