…. und dass die VW AG sich gegen den Vorwurf durch das Inverkehrbringen dieser Fahrzeuge die Fahrzeugkäufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt zu haben, nicht damit verteidigen kann, nicht Hersteller und Entwickler des Motors zu sein.
Mit Urteil vom 16.10.2020 – 11 U 2/20 – hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg entschieden, dass die VW AG dem Käufer eines vom amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffenen
- VW Touareg V6 mit der Schadstoffklasse Euro 6 W
auch dann
- wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
auf Schadensersatz haftet, wenn in dem Fahrzeug ein
- samt Software von Audi entwickelter und hergestellter Dieselmotor (EA 897)
verbaut ist.
Begründet hat der Senat dies damit, dass bei diesen Fahrzeugen,
- aufgrund der durch Audi erfolgten Programmierung der Motorsteuerung des Motors EA 897,
eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, das
von hiermit versehenden Fahrzeugen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt und die VW AG deshalb (auch) selbst schadensersatzpflichtig ist, weil sie
- in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software
die grundlegenden strategischen Entscheidungen mitgetroffen sowie die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaften Audi abgesegnet hat (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg).
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