Auch ein vom Erblasser kurz vor seinem Tod eigenhändig gefertigter und von ihm unterschriebener Vermerk in seinem Notizbuch kann ein wirksames Testament darstellen.
Darauf hat der 2. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Beschluss vom 22.02.2016 – 2 Wx 12/16 – hingewiesen und in einem solchen Fall u. a.
- aufgrund der Wortwahl und
- weil Vermerke in einem privaten Notizbuch üblicherweise nicht mit einer Unterschrift versehen werden,
festgestellt, dass es sich nicht nur um einen Entwurf, sondern um ein rechtlich verbindliches, mit sog. Testierwillen verfasstes Dokument gehandelt hat.
Auch konnte in dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall, obwohl der Erblasser wenige Stunden nach Abfassung der letztwilligen Verfügung verstorben war, nicht festgestellt werden, dass er nicht mehr in der Lage war, sich über die Tragweite seiner Anordnungen ein klares Urteil zu bilden.
Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Köln am 22.02.2016 mitgeteilt.
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