Ein Radfahrer der stürzt, weil die öffentliche Hand ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und aufgrund dessen der Straßenbelag stark beschädigt war, hat 

…. nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Darauf hat das Landgericht (LG) Landau in der Pfalz hingewiesen und 

  • mit Urteil vom 19.12.2025 – 3 O 186/23 – 

die Klage eines

  • E-Bike-Fahrers

abgewiesen, der auf einer innerörtlichen Hauptstraße 

  • ohne eigenen Radweg 

in ein deutlich ausgeprägtes Schlagloch von

  • einer Tiefe von vier Zentimetern und
  • erheblicher Ausdehnung

gefahren, dadurch gestürzt war, sich dabei u.a. 

  • Kopfverletzungen

zugezogen hatte und deswegen von dem für die Straße verkehrssicherungspflichtigen Land 

  • Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))

sowie 

  • Ersatz für beschädigte Gegenstände wie seine Brille, Armbanduhr und Pullover (§§ 839, 823 BGB)  

verlangte.

Das LG begründete die Klageabweisung damit, dass zwar zum Unfallzeitpunkt die Straße in einem 

  • klar verkehrswidrigen Zustand 

gewesen sei, das Schlagloch,

  • insbesondere für Radfahrer, 

eine erhebliche Gefahr dargestellt habe und das Land auch dadurch, dass das Schlagloch in der Vergangenheit 

  • nicht nachhaltig, sondern

lediglich provisorisch 

  • mit Kaltmischgut 

ausgebessert worden war, ohne dass eine 

  • echtzeitige Nachkontrolle oder 
  • erneute Sicherung 

erfolgte, seiner Verkehrssicherungspflicht, zu der es gehört, Straßen 

  • regelmäßig zu kontrollieren und 
  • bekannte Gefahrenstellen nicht nur vorübergehend, sondern wirksam zu beseitigen oder zumindest zuverlässig abzusichern,

nicht ausreichend nachgekommen sei, dass jedoch ein 

  • aufmerksamer, auf die Fahrbahn achtender 

Radfahrer das Schlagloch hätte 

  • rechtzeitig erkennen und 
  • umfahren

können (Quelle: Pressemitteilung des LG Landau in der Pfalz).

Hinweis:
Wenn das Schlagloch für einen aufmerksamen, auf die Fahrbahn achtenden Radfahrer praktisch

  • nicht

zu erkennen gewesen wäre, hätte die Klage wohl Erfolg gehabt.