Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erachtet staatlich verordnete Impfpflicht für Kinder im Grundsatz für zulässig

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erachtet staatlich verordnete Impfpflicht für Kinder im Grundsatz für zulässig

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 08.04.2021 – 47621/13 u.a. – die Beschwerden von fünf Kindern und einem Vater aus Tschechien gegen die in Tschechien bestehende 

  • Impfpflicht für Kinder gegen Krankheiten wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B und Masern 

abgewiesen.

Danach verstoßen Staaten, die Impfungen für Kinder bußgeldbewehrt zur Pflicht machen nicht 

  • gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens 

nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Große Kammer des EGMR hat darauf hingewiesen, dass,

  • weil das Ziel sein müsse, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität,

eine Impfpflicht in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden kann, 

  • da bei Fragen der Gesundheitssorge die nationalen Behörden am besten beurteilen können, was notwendig ist, 

Länder einen großen Ermessensspielraum haben, 

  • ob und in welchem Umfang sie Impfungen für Kinder zur Pflicht machen,

wenn Länder eine Impfpflicht einführen, die Sanktionen 

  • bei Verstößen dagegen aber 

nicht unverhältnismäßig sein dürfen, wie das etwa 

  • bei einer Durchsetzungsmöglichkeit (auch) mit unmittelbarem Zwang oder 
  • bei einer Verwehrung auch des regulären Schulbesuchs 

der Fall sein könnte (Quelle: LTO Legal Tribune Online).


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