…. sie ihr Eigentum an dem Auto verlieren können, wenn es von dem vermeintlichen Kaufinteressenten nicht zurückgegeben, sondern stattdessen an einen Dritten veräußert wird.
Mit Urteil vom 12.10.2022 – 7 U 974/21 – hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle in einem Fall, in dem ein Autohaus einem angeblichen Kaufinteressenten einen
für eine einstündige unbegleitete Probefahrt überlassen hatte, der Interessent,
- der falsche Personalien angegeben hatte,
nicht zurückgekehrt war, sondern stattdessen das Fahrzeug bei Ebay inseriert sowie schließlich
verkauft und dem Käufer bei dem Verkauf
- eine professionell gefälschte Zulassungsbescheinigung Teil II
übergeben hatte, entschieden, dass durch diese erfolgte (betrügerische)
- Veräußerung des ihm, von dem Autohaus nur zu einer einstündigen Probefahrt überlassenen Fahrzeugs,
der Käufer,
- für den die Fälschung der Zulassungsbescheinigung nicht erkennbar war und
- der bei der Übergabe des Fahrzeugs glaubte, dass dieses dem Verkäufer gehört,
nach § 932 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
geworden ist.
Ein gutgläubiger Erwerb von einem Nichtberechtigten ist möglich, wenn die Kaufsache dem wahren Eigentümer nicht
- gestohlen worden,
- verloren gegangen oder
- sonst abhandengekommen
ist (§ 935 BGB), sondern der Besitz an der Kaufsache,
- wie hier durch die Überlassung des Fahrzeugs für eine unbegleitete Probefahrt,
freiwillig aufgegeben wurde.
Übrigens:
Ein solcher freiwilliger Besitzverlust
- und nicht nur eine Besitzlockerung
liegt jedenfalls auch dann vor, wenn
- durch in ein Fahrzeug eingebaute SIM-Karten
die Möglichkeit besteht das Fahrzeug
- durch die Polizei mit Unterstützung der Fahrzeugherstellerin
orten zu lassen, weil auch bei einer solchen bloßen Überwachungsmöglichkeit, der Kaufinteressent, um selbst
zu erlangen,
Hinweis:
Dazu,
- wer muss was beweisen, wenn der gutgläubige Eigentumserwerb eines gebrauchten Fahrzeugs streitig ist,
vgl.
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