Gerüstbauer wegen Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften zu Geldbuße verurteilt

Gerüstbauer wegen Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften zu Geldbuße verurteilt

Darauf, dass die Unfallverhütungsvorschriften nicht nur für versicherte Arbeitnehmer, sondern auch für nicht versicherte Unternehmer, also auch den Chef selbst gelten, wies das Amtsgericht (AG) München einen Betroffenen hin, der seit 10 Jahren eine Gerüstbaufirma betrieb und verurteilte ihn wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften bei Bauarbeiten mit Urteil vom 16.12.2015 zu einer Geldbuße von 1200 Euro, weil bei einer Baukontrolle auf einer Baustelle festgestellt worden war, dass beim Aufstellen eines Baugerüstes    

  • keiner seiner drei Arbeiter gegen ein Abstürzen aus Höhen zwischen ca. 4 und ca. 8 Metern gesichert,
  • bei der Gerüstmontage auf der obersten Lage weder ein Montageschutzgeländer noch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet worden war und
  • er als Vorgesetzter nicht dafür gesorgt hatte, dass seine Arbeiter einen Anseilschutz verwenden.

 

In der Verhandlung vor dem AG hatte sich der Betroffene u.a. damit verteidigt, dass ihm die Arbeiter weglaufen würden, wenn er von ihnen jedes Mal die Schutzmaßnahmen verlangen würde und dass auch der wirtschaftliche Druck groß sei. 

Das hat die Pressestelle des Amtsgerichts München am 07.03.2016 – 20/16 – mitgeteilt.

 


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