Halterhaftung nach § 7 StVG wegen Ölverschmutzung beim Entladen von Öl aus einem Tanklastwagen?

Halterhaftung nach § 7 StVG wegen Ölverschmutzung beim Entladen von Öl aus einem Tanklastwagen?

Wenn beim Entladen von Heizöl

  • aus einem im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Tanklastwagen,
  • mittels einer auf ihm befindlichen, vom Motor des Kraftfahrzeugs betriebenen Entladevorrichtung,

 

wegen einer Undichtigkeit des zur Schlauchtrommel des Wagens führenden Verbindungsschlauches die Straße und das Hausgrundstück des Ölbestellers beschädigt werden,

  • haben sich Gefahren verwirklicht, die von einem im Verkehr befindlichen Fahrzeug beim Entladevorgang ausgegangen sind und 
  • die somit dem Betrieb des Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG zuzurechnen sind, weil
    • es bei einem solchen Hergang allein vom Zufall abhängig war,
    • ob nur der Verkehrsraum, andere Verkehrsteilnehmer oder auch das Hausgrundstück geschädigt wurden.

 

Darauf hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 08.12.2015 – VI ZR 139/15 – hingewiesen.

 


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