Hanseatisches OLG entscheidet: Unterbliebene Vergewisserung den Elektroherd ausgeschaltet zu haben, kann

Hanseatisches OLG entscheidet: Unterbliebene Vergewisserung den Elektroherd ausgeschaltet zu haben, kann

…. grob fahrlässig sein und bei einem Brand eine unterhaltene Versicherung zur Kürzung der Versicherungsleistung berechtigen.  

Mit Urteil vom 12.05.2022 – 3 U 37/21 – hat der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Bremen in einem Fall, in dem es, weil eine Hauseigentümerin

  • – kurz bevor sie das Haus verließ – 

den Elektroherd in der Küche ihrer Wohnung

  • nicht ausgeschaltet, 
  • sondern versehentlich den Drehknopf einer anderen Herdplatte betätigt und diese dadurch auf die höchste Stufe gestellt

hatte, in der Küche des Wohnhauses zu einem Brand,

  • mit erheblichem Sachschaden 

gekommen war, entschieden, dass der Schaden von der Hauseigentümerin 

  • grob fahrlässig 

verursacht worden ist.  

Begründet ist dies vom Senat damit worden, dass ein

  • objektiver Sorgfaltsverstoß

vorgelegen hat und der Hauseigentümerin auch subjektiv ein 

  • besonderes Maß an Pflichtwidrigkeit 

vorzuwerfen ist, da sie es, wozu sie

  • angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines in Betrieb befindlichen Elektroherdes 

verpflichtet gewesen wäre, (offensichtlich) unterlassen hatte, sich 

  • durch einen Blick auf die Drehknöpfe (bei modernen Geräten auf das Display) oder auf den farblichen Zustand der Ceranfelder, 

zu vergewissern, dass der Herd auch tatsächlich

  • – wie von ihr beabsichtigt – 

ausgeschaltet war.    

Übrigens:
Nachdem der Brand von der Hauseigentümerin 

  • grob fahrlässig 

herbeigeführt worden war, war die von ihr (auch bei Feuer) unterhaltene Wohngebäudeversicherung

  • gemäß § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 

berechtigt, ihre Versicherungsleistung 

  • um 25%

zu kürzen.


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