Inwieweit ist die Strafzumessung des Tatrichters revisionsrechtlich überprüfbar?

Inwieweit ist die Strafzumessung des Tatrichters revisionsrechtlich überprüfbar?

Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und hierbei gegeneinander abzuwägen.

Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist nur möglich,

  • wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind,
  • wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder
  • wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein.

Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen.
Das gilt auch insoweit, als die tatrichterliche Annahme oder Verneinung eines minder schweren Falles zur revisionsgerichtlichen Prüfung steht (st. Rspr.; vgl. etwa Bundesgerichtshof (BGH), Urteile vom 26.07.2006 – 1 StR 150/06 –; vom 27.01.2010 – 2 StR 498/09 –; Beschluss vom 20.08.2008 – 5 StR 375/08 –).

Da eine erschöpfende Aufzählung aller in Betracht kommenden Strafzumessungserwägungen im Urteil weder vorgeschrieben noch möglich ist, kann daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, auch nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12.05.2005 – 5 StR 86/05 – ; vom 02.08.2012 – 3 StR 132/12 –). Was als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls vom Tatrichter zu entscheiden.

Darauf hat der 4. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 31.07.2014 – 4 StR 216/14 – hingewiesen.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Finwieweit-ist-die-strafzumessung-des-tatrichters-revisionsrechtlich%2F">logged in</a> to post a comment