Kein Schmerzensgeld für Schüler nach einem von der Lehrerin verursachten Unfall im Chemieunterricht.

Kein Schmerzensgeld für Schüler nach einem von der Lehrerin verursachten Unfall im Chemieunterricht.

Während andere Schäden, wie beispielsweise die Behandlungskosten, von der gesetzlichen Unfallversicherung erstattet werden, hat der Gesetzgeber bei einem Schulunfall die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen, um den Schulfrieden nicht zu stören. 
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn 
•    die Unfallverursachung und 
•    das Herbeiführen der Verletzungsfolgen 
vorsätzlich geschahen.

Darauf hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg mit Beschluss vom 02.04.2015 – 6 U 34/15 – in einem Fall hingewiesen, 
•    in dem ein Schüler der 6. Klasse einer Oberschule sich im Chemieunterricht Brandverletzungen zugezogen hatte, 
weil, 
•    als die Lehrerin bei der Durchführung eines Experiments Brennspiritus aus einer Flasche in ein Schälchen nachfüllen wollte, sich der Spiritus in der Flasche entzündet hatte, der brennende Spiritus aus der Flasche entwichen war und den Schüler getroffen hatte.

Da der Senat keinerlei Anhaltspunkte dafür sah, dass die Lehrerin mit dem Verletzungserfolg bei dem Schüler „einverstanden“ war, er einen solchen Vorsatz bei der Lehrerin also nicht feststellen konnte, sah er auch die Voraussetzungen für den von dem Schüler geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch als nicht gegeben an.  

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg am 21.05.2015 mitgeteilt.

 


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