Klage gegen „Polizeikessel“ abgewiesen.

Klage gegen „Polizeikessel“ abgewiesen.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart hat mit Urteil vom 16.04.2015 – 1 K 4014/13, 1 K 4430/13 und 1 K 4431/13 – die Klagen von fünf Klägern abgewiesen, die die Feststellung begehrt hatten,

  • dass das Festhalten und der Platzverweis durch die Polizei am 12.10.2013 in Göppingen
  • im Zusammenhang mit einer Gegendemonstration gegen eine gleichzeitig laufende Demonstration von anderen Personen

rechtswidrig waren.

Danach ist die Polizei in solchen Fällen berechtigt Personen,

in Gewahrsam zu nehmen,

  • bis die Gefahr eines Zusammentreffens mit Teilnehmern der anderen Demonstration beseitigt ist.

Dass die Kläger sich in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall selbst an gewalttätigen Aktionen nicht beteiligt hatten, änderte daran nach Auffassung der 1. Kammer des VG Stuttgart deshalb nichts, weil

  • die Kläger sich einem nicht angemeldeten und
  • auch nicht spontan entstandenen Aufzug von gewaltbereiten Aktivisten angeschlossen und
  • durch ihre Anwesenheit zu dem – bei verständiger Würdigung der Situation berechtigten – Eindruck einer bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit beigetragen hatten.

Das hat die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Stuttgart am 17.04.2015 mitgeteilt.

 


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