Können Ehegatten vom Ehepartner die Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung bei der Einkommenssteuererklärung verlangen?

Können Ehegatten vom Ehepartner die Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung bei der Einkommenssteuererklärung verlangen?

Mit Beschluss vom 10.01.2023 – 2 UF 212/22 – hat der Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg entschieden, dass aus dem   

  • Wesen der Ehe 

sich für beide

  • Ehegatten

grundsätzlich die Verpflichtung ergibt, die

  • finanziellen Lasten des anderen Teils 

nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies 

  • ohne eine Verletzung eigener Interessen 

möglich ist, dass daher für beide Ehegatten jeweils die Verpflichtung besteht, in eine 

  • Zusammenveranlagung

einzuwilligen, wenn dadurch 

  • die Steuerschuld des anderen Ehegatten verringert, 

der in Anspruch genommene aber keiner 

  • zusätzlichen steuerlichen Belastung 

ausgesetzt wird und dass eine solche begründete familienrechtliche Verpflichtung, 

  • der Zusammenveranlagung zuzustimmen, 

auch nach der 

  • Scheidung

als Nachwirkung der Ehe bestehen bleibt (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2019 – 13 UF 617/18 –), dass die Ehegatten jedoch die Pflicht 

  • zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung 

durch 

  • Vereinbarung bzw. rechtsgeschäftlicher Absprache 

wirksam abbedingen können, mit der Folge, dass dann auch 

  • Ausgleichsansprüche

im Innenverhältnis der Beteiligten nicht bestehen.


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