Kollision eines Polizeifahrzeugs während einer Einsatzfahrt mit anderem Fahrzeug

Kollision eines Polizeifahrzeugs während einer Einsatzfahrt mit anderem Fahrzeug

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 05.03.2015 – 1 U 46/15 – in einem Fall,

  • in dem der Fahrer eines Polizeifahrzeugs, der während einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Tankstellenüberfall einen Kleinbus rechts überholen wollte und dabei auf diesen aufgefahren war,
  • als die Fahrerin des Kleinbusses statt wie angekündigt links abzubiegen, abrupt abbremste,

 

die Auffassung vertreten, dass der Fahrer des Polizeifahrzeugs an dem Unfall mitverantwortlich ist und das Bundesland deshalb jedenfalls eine Mithaftung von 25 % trifft.

Nach Ansicht des 1. Zivilsenats hatte der Fahrer des Polizeiwagens nicht genügend Abstand zu dem Kleinbus gehalten.
Er hätte nämlich damit rechnen müssen, dass die Fahrerin des Kleinbusses unsicher auf den Einsatzwagen reagieren würde und die der Polizei zustehenden Sonderrechte durfte er nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausüben.

Abgesehen davon war der Senat der Auffassung, dass auch die Betriebsgefahr des mit Sonderrechten fahrenden Polizeifahrzeugs für sich genommen bereits eine Mithaftung von 25 % rechtfertige.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg am 15.09.2015 mitgeteilt.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fkollision-eines-polizeifahrzeugs-waehrend-einer-einsatzfahrt%2F">logged in</a> to post a comment