Mit Urteil vom 29.07.2022 – 2-07 O 431/20 – hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein
bei einem Online-Casino aus Malta,
- das über eine in Malta erteilte Konzession verfügte und
von dem
- die Spiele im Internet auch auf deutscher Sprache angeboten worden und
- deutsche Spieler zugelassen
waren, zwischen
rund 77.000 Euro verloren hatte, entschieden, dass der
- Betreiber des Online-Casinos
dem Spieler die
zurückzahlen muss.
Begründet hat das LG dies damit, dass
- nach § 4 Abs. 4 des damals geltenden Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV),
- bis auf wenige, hier nicht einschlägige, Ausnahmen,
das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten, der Spielvertrag somit gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- wegen Verstoßes gegen dieses gesetzliche Verbot,
nichtig war und der Online-Casino-Betreiber folglich dem Spieler,
- nachdem kein rechtlicher Anspruch auf dessen Einsätze bestand,
die dadurch entstandenen Verluste erstatten muss.
Dass der Spieler
- ebenfalls gegen das Verbot verstoßen
hat, schließt den Rückforderungsanspruch nach Auffassung des LG deswegen nicht aus, weil
- das Verbot in erster Linie Spieler vor suchtfördernden und ruinösen Verhalten schützen soll und
wenn Betreiber von Online-Casinos das Geld behalten dürften, dies weiteren
- gesetzes- oder sittenwidrigen Handlungen Vorschub leisten bzw.
- diese geradezu erzwingen oder legalisieren
würde.
Hinweis:
Der am 01.07.2021 in Kraft getretenen neue Glücksspielstaatsvertrag sieht jetzt allerdings vor, dass auch Online-Casinos eine Erlaubnis erteilt werden kann.
Jedoch gilt dies nicht rückwirkend und für das Angebot ist außerdem nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich (Quelle: LTO Legal Tribune Online).
Ähnliche Beiträge