…. Schmerzensgeld zahlen.
Mit Urteil vom 14.10.2022 – 9 O 140/21 – hat das Landgericht (LG) Koblenz in einem Fall, in dem eine Fahrradfahrerin, als sie während einer Radtour an
- zwei ihr entgegen kommenden Reiterinnen
vorbeifahren wollte und eines der Pferde sein
- Hinterteil in ihre Richtung
drehte, von dem Hinterteil des Pferdes vom Rad gestoßen worden war und sich dabei
- verschiedene Prellungen und
- einen Trümmerbruch der rechten Schulter
zugezogen hatte,
- der operiert werden musste,
die Pferdehalterin dazu verurteilt, der Fahrradfahrerin
- die Arztkosten und
- ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro
zu zahlen.
Begründet ist dies vom LG damit worden, dass, wenn wie hier,
- ein Tier einen Menschen verletzt,
der Tierhalter
- nach § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
den entstandenen Schaden ersetzen muss und dass dazu die Pferdehalterin im Übrigen auch dann verpflichtet wäre, sollte es zu keiner
- Berührung zwischen dem Pferd und der Radfahrerin
gekommen, sondern die Radfahrerin,
- weil das Tier ihr plötzlich mit dem Hinterteil den Weg versperrt hat,
gebremst haben und dabei gestürzt sein, zumal auch dadurch sich die von einem Pferd ausgehende,
- für den Sturz der Radfahrerin mit ursächliche und
- die Haftung der Pferdehalterin begründende,
typische Tiergefahr verwirklicht hätte (Quelle: LTO Legal Tribune Online).
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