…. von einem abbrechenden Ast beschädigten PKW Schadensersatz zahlen.
Mit Urteil vom 15.02.2022 – 1 O 72/20 – hat das Landgericht (LG) Koblenz in einem Fall, in dem ein Fahrzeugeigentümer sein Auto
- Ende Juni 2019 auf dem Parkplatz eines Kletterwaldes im Stadtwald
abgestellt hatte und sein Fahrzeug dort
- durch einen von einem Baum abbrechenden 4 m langem Ast
beschädigt worden war, die
- nach dem Landeswaldgesetz für die Verkehrssicherung des Gemeindewaldes zuständige
Stadt,
- die zuletzt Anfang Januar 2019 eine Baumkontrolle im Bereich des Parkplatzes durchgeführt hatte,
verurteilt, dem Fahrzeugeigentümer den ihm entstandenen Schaden zu ersetzten.
Das LG erachtete es, nach
- Vernehmung des Försters als Zeugen und
- Anhörung eines Sachverständigen
für erwiesen, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung von Baumkontrollen im Bereich des Parkplatzes die Gefahr eines
zu erkennen gewesen wäre und durch das
- deswegen erforderliche unverzügliche
Absägen des Astes, sein Stürzen auf das Fahrzeug
- von der verkehrssicherungspflichtigen Stadt
hätte verhindert werden können und müssen (Quelle: juris Nachrichten).
Übrigens:
In einem Fall, in dem in einer Stadt, eine am Straßenrand stehende ca. 16 m hohe Esche,
- die, wie Baumkontrolleure der Stadt bereits vor längerer Zeit nach einer Sichtprüfung festgestellt hatten, morsch war und Pilzbefall hatte,
quer über die Straße,
- auf einen gerade vorbeifahrenden Porsche 911 Carrera Cabriolet
gestürzt war, ist die Stadt wegen Verletzung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht
verurteilt worden, dem Fahrzeugeigentümer den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen,
- gemindert um 20 % wegen der von dem Porsche ausgehenden Betriebsgefahr.
Ähnliche Beiträge