LG Koblenz entscheidet: Stadt muss dem Eigentümer eines auf einem Parkplatz im Stadtwald abgestellten und dort 

LG Koblenz entscheidet: Stadt muss dem Eigentümer eines auf einem Parkplatz im Stadtwald abgestellten und dort 

…. von einem abbrechenden Ast beschädigten PKW Schadensersatz zahlen.

Mit Urteil vom 15.02.2022 – 1 O 72/20 – hat das Landgericht (LG) Koblenz in einem Fall, in dem ein Fahrzeugeigentümer sein Auto 

  • Ende Juni 2019 auf dem Parkplatz eines Kletterwaldes im Stadtwald 

abgestellt hatte und sein Fahrzeug dort 

  • durch einen von einem Baum abbrechenden 4 m langem Ast 

beschädigt worden war, die 

  • nach dem Landeswaldgesetz für die Verkehrssicherung des Gemeindewaldes zuständige 

Stadt, 

  • die zuletzt Anfang Januar 2019 eine Baumkontrolle im Bereich des Parkplatzes durchgeführt hatte, 

verurteilt, dem Fahrzeugeigentümer den ihm entstandenen Schaden zu ersetzten. 

Das LG erachtete es, nach 

  • Vernehmung des Försters als Zeugen und 
  • Anhörung eines Sachverständigen 

für erwiesen, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung von Baumkontrollen im Bereich des Parkplatzes die Gefahr eines 

  • Astbruches

zu erkennen gewesen wäre und durch das

  • deswegen erforderliche unverzügliche 

Absägen des Astes, sein Stürzen auf das Fahrzeug 

  • von der verkehrssicherungspflichtigen Stadt

hätte verhindert werden können und müssen (Quelle: juris Nachrichten).

Übrigens:
In einem Fall, in dem in einer Stadt, eine am Straßenrand stehende ca. 16 m hohe Esche, 

  • die, wie Baumkontrolleure der Stadt bereits vor längerer Zeit nach einer Sichtprüfung festgestellt hatten, morsch war und Pilzbefall hatte, 

quer über die Straße, 

  • auf einen gerade vorbeifahrenden Porsche 911 Carrera Cabriolet 

gestürzt war, ist die Stadt wegen Verletzung der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht

verurteilt worden, dem Fahrzeugeigentümer den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen,

  • gemindert um 20 % wegen der von dem Porsche ausgehenden Betriebsgefahr.

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