Mietrecht – Wenn Mietverträge über Wohnung und Garage separat abgeschlossen werden.

Mietrecht – Wenn Mietverträge über Wohnung und Garage separat abgeschlossen werden.

Bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen Mietvertrag über eine Garage – dasselbe hat für einen Stellplatz zu gelten – spricht eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der beiden Vereinbarungen.
Es bedarf dann der Widerlegung der Vermutung durch besondere Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und die Garage nach dem Willen der Beteiligten eine rechtliche Einheit bilden sollen.
Ein solcher Wille ist in der Regel anzunehmen, wenn sich Grundstück und Garage oder Stellplatz auf demselben Grundstück befinden.
Der Schluss auf den Willen der Parteien, zwei separate und somit auch gesondert kündbare Verträge abzuschließen, liegt allerdings dann ausgesprochen nahe, wenn die Mietverträge über die Garage und den Wohnraum von einander abweichende Bestimmungen über die Vertragslaufzeit und die Kündigung enthalten.

Darauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 08.10.2013 – VIII ZR 254/13 – hingewiesen.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fmietrecht-wenn-mietvertraege-ueber-wohnung-und-garage-separat%2F">logged in</a> to post a comment