Rechtsanwalt für Mietrecht

Rechtsanwalt für Mietrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Mietrecht bzw. WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht)? – Bei uns sind Sie richtig. Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen Miet- und WEG-rechtlichen Fragen. Rechtsanwalt Matthias Anselm Jelenewski hat dabei die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht erfolgreich absolivert. Rechtsanwalt Adolf Arbeiter ist ebenfalls bereits seit langer Zeit im Bereich des Mietrechts tätig. Auch unsere anderen Anwälte verfügen über einschlägige Erfahrungen im Mietrecht. Im Ergebnis können wir Sie daher in allen miet- und weg-rechtlichen Fragen kompetent vertreten, egal ob es um Gewerberaummiete oder Wohnraummiete geht. Weiter Informtionen finden Sie in unserem allgemeinen Blog bzw. in unserem Blog für Mietrecht.

Übersicht


Wann ist das Miet- und WEG-Recht von Bedeutung?

Wann ist das Mietrecht von Bedeutung?

„Miete“ ist der in einem besonderen Abschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelte Vertragstyp, der sich mit der vorübergehenden Überlassung einer Immobilie, also einer Wohnung oder eines Hauses befasst. Dieser vorübergehende Zustand mag im Einzelfall sehr lange andauern, mehr als ein Nutzungsrecht ist damit für den Mieter jedoch gerade nicht verbunden. Das Mietrecht regelt dabei

  • Rechte und Pflichten der Parteien aus einem solchen Vertrag
  • die Formalitäten, die bei Abschluss des Vertrages, und diejenigen, die zu seiner Beendigung einzuhalten sind
  • ob und in welchem Umfang einseitige Vertragsänderungen möglich sind
  • die Probleme, wenn Vertragsparteien freiwillig oder durch äußere Umstände „ausgewechselt“ werden.

 

Typische Rechtsprobleme im Mietrecht sind

  • Betriebskostenabrechnungen
  • die Berechtigung von Mieterhöhungen bei Modernisierungsmaßnahmen oder auf das ortsübliche Maß (–> Mietspiegel)
  • Mietminderungsrechte bei Mängeln
  • Kündigungen wegen Eigenbedarfs
  • Kündigungen wegen Vertragsverletzung, insbesondere bei Zahlungsverzug
  • Pflicht zu Schönheitsreparaturen und Renovierung bei Mietende
  • Nutzungsentschädigung und Zwangsräumung bei unbefugtem Weitergebrauch trotz Kündigung
  • sowie natürlich Schadensersatz aus jeder Art von Pflichtverletzung aus dem Vertragsverhältnis.

Als Anwälte stehen wir nicht „geborenerweise“ fest in einem der beiden Lager, wir sind unabhängiges Organ der Rechtspflege. Durch unsere Kenntnisse und  Erfahrungen sind wir zu Beratungen über sachlich durchsetzbare und wirtschaftlich vernünftige Lösungen anstehender Probleme ebenso prädestiniert, wie dazu, durch Ausarbeitung entsprechend individueller Vertragsgestaltungen abseits vorformulierter Standardvordrucke Streitpotentiale schon vorbeugend zu entschärfen, bevor sie auftreten. Selbstverständlich sind wir aber auch behilflich, Ihren Rechten im Einzelfall gezielt und effektiv zur Durchsetzung zu verhelfen.


Wann ist das WEG-Recht von Bedeutung?

Das Recht der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG-Recht) hingegen befasst sich mit dem Rechtsverhältnis einer Mehrzahl von Eigentümern von einzelnen Wohnungen in einem größeren Komplex (typischerweise in einem gemeinschaftlichen Haus) zueinander.

Dieses Verhältnis ist vom Grundsatz her demokratieähnlich ausgebildet: in Fragen der Gemeinschaft entscheidet prinzipiell die Mehrheit durch eine Abstimmung, in Fragen, die die Gemeinschaft nicht tangieren, ist jeder Eigentümer sein eigener Herr in seinen vier Wänden.

Das WEG-Recht selbst legt hierfür, einer Verfassung nicht unähnlich, Regularien und Formalitäten fest, unter deren Beachtung eine Mehrheitsentscheidung zustande zu kommen hat (eine Art „Gesetzgebungsverfahren“), legt hierbei Regeln für einen Minderheitenschutz und Rücksichtnahmepflichten fest („Grundrechte“) und gestaltet die Handlungsbefugnisse des von der Gemeinschaft zu wählenden Verwalters aus, der gegenüber Außenstehenden die Gemeinschaft wie ein „Kanzler“ vertritt.

Typische Rechtsprobleme sind hierbei

  • Pflichtverletzungen eines beteiligten Organs oder einer handelnden Person aufgrund Überschreitung der ihnen jeweils zukommenden Kompetenz
  • insbesondere: Anfechtung von Beschlüssen, die unter Übergehung von Minderheitenrechten oder unter Missachtung zwingender Formalitäten gefasst wurden

 

Auch auf diesem Rechtsgebiet stehen wir nicht automatisch im Lager einer der drei potenziellen Kontrahenten. Wir beraten und vertreten Sie als Einzeleigentümer ebenso gegen ungerechtfertigte Eingriffe in ihre Rechte und Mitwirkungskompetenzen, wie wir auch Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen gegen unberechtigte Vorwürfe uneinsichtiger „Quertreiber“ verteidigen.

Außerdem stellen wir unsere Kompetenz auch Kaufinteressenten zur Beratung über die speziellen Risiken beim Erwerb einer Eigentumswohnung zur Verfügung. Anders als bei einem Einzelanwesen müssen nachteilige oder gar kostenträchtige Umstände zu einem beträchtlichen Teil nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sein.


Welche wichtigen Rechtsgrundlagen gibt es im Miet- und WEG-Recht?

Rechtsgrundlagen im Mietrecht

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Mietrechts finden sich im

 

Rechtsgrundlagen im WEG-Recht

Das WEG-Recht umfasst sämtliche Gesetze und Rechtsnormen welche mit dem Gründen und dem Zusammenleben innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) im Zusammenhang stehen.


Wer ist mein Rechtsanwalt für Miet- und WEG-Recht?

Ihre Ansprechpartner im Miet- und WEG-Recht sind:

Rechtsanwalt Matthias A. JelenewskiRechtsanwalt Matthias Anselm Jelenewski
(Theoretische Ausbildung zum „Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht“ erfolgreich absolviert)
Rechtsanwalt Nino HerdingRechtsanwalt Nino Herding
(theoretische Ausbildung zum „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ erfolgreich absolviert)

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